München
Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in München. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte an das Sozialreferat der Stadt München oder konsultiere eine Rechtsberatung bei dir vor Ort, wenn du Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen für dich und deine Unterkunft hast.
Vorschriften für Kurzzeitvermietungen
Das Sozialreferat und das Amt für Wohnen und Migration setzen in München Vorschriften durch, die eine anderweitige Nutzung von Wohnraum verbieten. Die Vorschriften traten im Dezember 2017 in Kraft.
Wohnraum
Laut den Bestimmungen in München gilt jede Unterkunft innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen ist, als Wohnraum. Dazu gehören Firmenwohnungen, Unterkünfte für Studierende und Wohnhäuser.
Verstöße gegen städtebauliche Planungsgesetze
Laut den Vorschriften in München darfst du nicht mehr als 50 % der Fläche einer Wohneinheit für andere Zwecke als Wohnen nutzen, beispielsweise für gewerbliche oder berufliche Zwecke wie die kurzzeitige Vermietung an Gäste. Die Bestimmungen gestatten es dir jedoch, deine gesamte Wohnung oder dein gesamtes Haus für insgesamt bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung an Gäste zu vermieten.
Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen keine Genehmigung für die Vermietung einzelner Zimmer in deinem eigenen Zuhause erforderlich, solange die vermietete Fläche weniger als 50 % der Grundfläche deiner Immobilie beträgt.
Genehmigungen
Du darfst Wohnraum mit Erlaubnis der zuständigen Behörden nur unter einer der folgenden Bedingungen für Nichtwohnzwecke nutzen:
- Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn andere öffentliche Belange oder ein berechtigtes Eigeninteresse das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen.
- Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder eine Zahlung ausgeglichen wird.
Das Ergebnis eines Antrags auf eine Genehmigung gilt auch für Rechtsnachfolger:innen der Antragsteller:innen und für alle Personen, die die Unterkunft in Besitz nehmen.
Die ausstellende Behörde hat bis zu zwölf Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen, nachdem alle Unterlagen vorgelegt wurden. Wenn sie bis dahin keine Entscheidung getroffen hat, gilt die Genehmigung als erteilt.