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Welche Steuern muss ich als Gastgeber einer Entdeckung in Frankreich zahlen?

Dieser Artikel enthält nützliche Informationen über Steuern, die für Gastgeber von Entdeckungen in Frankreich gelten können. Als Gastgeber einer Entdeckung hast du selbst die Kontrolle über die von dir angebotene Entdeckung. Du bist aber auch dafür verantwortlich, deinen Steuerpflichten nachzukommen. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Du kannst dich auch direkt an die französischen Steuerbehörden wenden oder einen Steuerberater vor Ort konsultieren, wenn du weitere Fragen zur Umsatzsteuer (UsSt.), zur Einkommensteuer oder zu anderen Steuern hast.

Gastgeber von Entdeckungen in Frankreich müssen üblicherweise zwei Arten von Steuern berücksichtigen: die Umsatzsteuer (UsSt.) und die Einkommensteuer. Möglicherweise fallen aber auch andere Steuern oder Abgaben an.

Einkommensteuer

Alle deine Einkünfte als Gastgeber einer Entdeckung werden im Allgemeinen als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Als Gastgeber bist du dazu verpflichtet, die Steuerrichtlinien in deiner Gegend einzuhalten. Wende dich bitte an einen Steuerberater vor Ort, um weitere Informationen über die Einkommensteuer zu erhalten.

Mehrwertsteuer

Die französische Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf die Wertschöpfung aus Waren und Dienstleistungen. Sie gilt für fast alle Waren und Dienstleistungen, die gekauft und verkauft werden.

Wenn du die folgenden Kriterien erfüllst, bist du höchstwahrscheinlich verpflichtet, Umsatzsteuer zu erheben und zu zahlen:

  1. Du wohnst in Frankreich
  2. Du berechnest deinen Gästen eine Gebühr für die Teilnahme an deiner Entdeckung
  3. Deine Entdeckung findet in Frankreich statt
  4. Die jährlichen Einkünfte aus deiner/deinen Entdeckung(en) übersteigen bestimmte Grenzwerte (Beispiel: Innerhalb der BIC-Steuerregelung liegt der Grenzwert bei einem Umsatz von 33.200 Euro im vorangehenden Geschäftsjahr)

Steuersätze

Der Mehrwertsteuersatz in den einzelnen Ländern, darunter auch Frankreich, kann sich im Laufe der Zeit ändern. Du solltest regelmäßig bei deiner lokalen Steuerbehörde überprüfen, ob du den aktuellen Steuersatz anwendest.

Nach aktuellem Stand vom Januar 2019 beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Frankreich 20 %. Weitere Informationen zu den geltenden Steuersätzen, die möglicherweise auf dich zutreffen, findest du auf der offiziellen Website.

Wenn deine Entdeckung aus mehreren Elementen besteht, kann es sein, dass du unterschiedliche Umsatzsteuersätze für die von dir angebotene Entdeckung berechnen musst. Dein Steuerberater vor Ort kann dir möglicherweise genauere Informationen dazu geben, welche Mehrwertsteuersätze auf deine Entdeckung anzuwenden sind.

Registrierung, Erhebung, Meldung und Zahlung

Du bist dafür verantwortlich, zu bestimmen, ob die Mehrwertsteuer auf deine Entdeckung anzuwenden ist. Für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften sind vier Schritte notwendig:

  1. Erhebe die Umsatzsteuer von deinen Gästen
  2. Erledige deine regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung
  3. Zahle die von dir geschuldete Umsatzsteuer

Wenn du eine Entdeckung für private Einzelpersonen anbietest (B2C), kannst du die Umsatzsteuer als Teil des Preises berücksichtigen.

Wenn du eine Entdeckung für Unternehmen oder andere steuerpflichtige Instanzen anbietest (B2B), solltest du klar zwischen dem Preis für die Entdeckung selbst und der Umsatzsteuerunterscheiden.

Bitte wende dich an die öffentliche Verwaltung in Frankreich, um mehr über die Anforderungen an die Rechnungsstellung zu erfahren, die möglicherweise für dich gelten – zum Beispiel hinsichtlich der Frage, wann du elektronische Rechnungen ausstellen musst.

Abzugsfähige Ausgaben

Bewahre Belege für alle Ausgaben in Zusammenhang mit deiner Entdeckung auf – möglicherweise kannst du deine Ausgaben von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer absetzen. Absetzbare Ausgaben sind zum Beispiel Lieferungen, Restaurants, Veranstaltungsorte, Versicherungskosten und Dienstleister.

Wende dich am besten an einen Steuerberater vor Ort, um mehr über mögliche absetzbare Ausgaben in Zusammenhang mit der von dir angebotenen Entdeckung zu erfahren.