Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Wiesbaden. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Wiesbaden oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder einen Steuerberater, falls du Fragen hast.
Die Stadt Wiesbaden hat einen Kurbeitrag eingeführt. Der Kurbeitrag beläuft sich auf 3,00 Euro pro Gast und Nacht. Bitte wende dich an die Stadt Wiesbaden, um weitere Informationen zur Bemessungsgrundlage und zu Befreiungen zu erhalten, oder lies dir die Informationsseite der Stadt für Gastgeber und Gäste durch.
Seit dem 1. April 2021 zieht Airbnb den Kurbeitrag automatisch ein und zahlt ihn im Namen der Gastgeber an die Stadt, wenn ein Gast eine Unterkunft in Wiesbaden bucht. Der Kurbeitrag wird separat auf der Rechnung aufgeführt und dem Gesamtbetrag hinzugefügt.
In den vergangenen Jahren mussten Gastgeber die Gebühr selbst einziehen.
Besuche diese Informationsseite oder wende dich direkt an die Stadt Wiesbaden, wenn du weitere Fragen zum Kurbeitrag hast.