Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in Stuttgart. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Stuttgart oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung, falls du Fragen hast.
Die Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) ist ein Gesetz, das die Nutzung von Wohnraum für nicht erlaubte Zwecke verbietet und die Nutzung von Wohnraum regelt. Das Gesetz befasst sich explizit mit Homesharing, einschließlich Kurzzeitvermietungen in Stuttgart. Es deckt auch verschiedene Vorschriften ab, je nach Art der Unterkunft, die du anbietest.
Seit dem 2. Juli 2021 müssen alle Gastgeberinnen und Gastgeber, die in Stuttgart kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, eine Registrierungsnummer beantragen und im jeweiligen Inserat angeben.
Diese Registrierungsnummer erhältst du von der Stadt Stuttgart, wo du deine Vermietungstätigkeit registrieren musst, bevor du deine Unterkunft zum ersten Mal vermietest.
Um dich zu registrieren, musst du die folgenden Angaben machen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Informationen zur Lage des Wohnraums (Straße und Hausnummer des Gebäudes), eine Standortskizze, eine Bestätigung des dinglichen Rechts am betreffenden Wohnraum und einen Grundriss der Unterkunft.
Dann musst du deine Registrierungsnummer in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Du findest das Feld, indem du diese Anweisungen befolgst:
Weitere offizielle Informationen über die Registrierungspflichten erhältst du von den Stuttgarter Behörden und im Online-Registrierungstool der Stadt Stuttgart.
Wenn du Fragen zu den Registrierungspflichten hast, kannst du das Stuttgarter Liegenschaftsamt per E-Mail und telefonisch (+49 (0)711 21660681) kontaktieren.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wenn du weniger als 50 % deines Wohnraums vermietest. Wenn du mehr als 50 % deines Wohnraums vermieten möchtest, ist dies bis zu zehn Wochen pro Kalenderjahr mit einer Registrierungsnummer möglich. Wenn du die Unterkunft darüber hinaus vermieten möchtest, kannst du eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Gemäß der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) benötigst du in der Regel eine Genehmigung der Stuttgarter Behörden, wenn du als Gastgeberin oder Gastgeber für mehr als zehn Wochen pro Kalenderjahr kurzfristig mehr als 50 % des Wohnraums vermieten möchtest.
Wenn du deinen Hauptwohnsitz als Privatperson kurzfristig vermieten möchtest, hast du laut Gesetz grundsätzlich Anspruch auf eine solche Genehmigung. Weitere Informationen dazu, wie du eine Genehmigung beantragst, findest du hier auf der Website der Stadt Stuttgart.
Als Gastgeberin oder Gastgeber unterliegst du nur dann der ZwEVS, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest. Dies bedeutet, dass andere Räumlichkeiten, z. B. gewerbliche Räume, Hotels/Hostels und andere nicht für private Wohnzwecke genutzte Räume, nicht unter das Gesetz fallen und du in diesen Fällen keine Genehmigung oder Registrierungsnummer benötigst.