Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Heidelberg. Wie auch im Artikel Verantwortungsvolles Gastgeben in Deutschland erwähnt, bist du selbst dafür verantwortlich, dich über alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu informieren und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Heidelberg oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Heidelberg ist eine Satzung, die die Nutzung von Wohnraum für nicht erlaubte Zwecke verbietet und allgemein die Nutzung von Wohnraum regelt. Die Satzung enthält Bestimmungen zum Homesharing, also auch zu Kurzzeitvermietungen in Heidelberg. Sie deckt auch verschiedene Vorschriften ab, je nach Art der Unterkunft, die du anbietest.
Seit dem 29. Dezember 2021 müssen alle Gastgeber:innen, die in Heidelberg kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, eine Registrierungsnummer beantragen und im jeweiligen Inserat angeben.
Diese Registrierungsnummer erhältst du von der Stadt Heidelberg, wo du deine Vermietungstätigkeit registrieren musst.
Deine Registrierungsnummer musst du dann in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. So findest dieses Feld:
Weitere offizielle Informationen über die Registrierungspflichten erhältst du bei den Behörden der Stadt Heidelberg. Wenn du Fragen zu den Registrierungspflichten hast, kannst du das Wohnungsamt der Stadt Heidelberg kontaktieren.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wenn du weniger als 50 % deines Wohnraums vermietest. Wenn du mehr als 50 % deines Wohnraums vermieten möchtest, ist dies bis zu zehn Wochen pro Kalenderjahr mit einer Registrierungsnummer möglich. Wenn du die Unterkunft darüber hinaus vermieten möchtest, kannst du eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Gemäß der Satzung benötigst du in der Regel eine Genehmigung der Heidelberger Behörden, wenn du als Gastgeber:in für mehr als zehn Wochen pro Kalenderjahr mehr als 50 % des Wohnraums kurzfristig vermieten möchtest. Weitere Informationen dazu, wie du die Genehmigung beantragst, findest du auf der Website der Stadt Heidelberg.
Als Gastgeber:in unterliegst du den Bestimmungen nur dann, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest. Dies bedeutet, dass andere Räumlichkeiten, z. B. gewerbliche Räume, Hotels/Hostels und andere Unterkünfte, die kein Wohnraum sind, nicht unter das Gesetz fallen und du in diesen Fällen keine Genehmigung oder Registrierungsnummer benötigst.
Seit dem 1. Oktober 2025 erhebt die Stadt Heidelberg eine Übernachtungssteuer (auch „Übernachtungsabgabe“ genannt). Sie gilt für alle bezahlten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Ferienwohnungen oder privaten Unterkünften. Wenn du Gastgeber:in in Heidelberg bist, musst du diese Steuer in der Regel von deinen Gästen einziehen und an die Stadt weiterleiten. Es wird nicht unterschieden, ob eine Übernachtung in der Stadt Heidelberg aus touristischen oder geschäftlichen Gründen erfolgt.
Alle Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3,50 € pro Person und Nacht zahlen. Die Steuer wird für höchstens fünf aufeinanderfolgende Nächte im selben Beherbergungsbetrieb erhoben. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren sind von dieser Steuer befreit.
Ausführlichere Informationen zur steuerlichen Abwicklung findest du auf der Website der Stadt Heidelberg.