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Regeln • Gastgeber:in

Chemnitz

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Chemnitz. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und einzuhalten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Chemnitz oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Beherbergungssteuer und Registrierungspflicht

Die Stadt Chemnitz erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer für Besucher:innen der Stadt. Hier findest du die vollständige Beherbergungsteuersatzung. 

Bitte beachte, dass du deine Unterkunft innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit als Gastgeber:in bei der Stadt melden musst. Falls du vor dem 1. Januar 2024 Gäste aufgenommen hast, musste dies bis zum 1. Februar 2024 erfolgen. Du kannst deine Unterkunft online oder per Post registrieren. Alle notwendigen Formulare, weitere Informationen und Kontaktdaten der zuständigen Abteilung der Stadt Chemnitz findest du auf der Website der Stadt

Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf bezahlte Beherbergungsleistungen, abgerundet auf volle Cent. Bemessungsgrundlage ist das für die einzelnen Übernachtungen des Gastes in der Unterkunft geschuldete Entgelt einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 

Als Gastgeber:in bist du für den Einzug der Beherbergungssteuer verantwortlich.

Wenn für eine Buchung Befreiungen gelten – zum Beispiel, weil deine Gäste in Chemnitz studieren oder medizinisch behandelt werden –, musst du ein Formular mit deinen persönlichen Daten und dem Grund für die Steuerbefreiung ausfüllen. Hier erfährst du mehr über die Befreiungen. 

Weitere Informationen und Formulare findest du im Serviceportal der Stadt Chemnitz.

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