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    Ausbruch des neuartigen Coronavirus
    Die Weltgesundheitsorganisation hat nach dem Ausbruch des neuartigen Coronavirus einen internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Betroffene Gastgeber und Gäste finden auf unserer Seite Coronavirus – Richtlinien für besondere Umstände weiterführende Informationen.

    Gibt es Einschränkungen, was als Unterkunft inseriert werden kann?

    Airbnb begrüßt viele verschiedene Arten von Unterkünften auf unserer Website, solange sie den folgenden Kriterien entsprechen:

    • Die Unterkunft wird nur für Wohnzwecke genutzt
    • Falls es sich bei der Unterkunft um einen Wohnwagen, ein Segelboot, eine Jacht oder ein anderes Fahrzeug handelt, befindet es sich während des Aufenthalts vorübergehend an einem festen Platz und wird an einem Ort geparkt bzw. befestigt, der sich in Privatbesitz befindet
    • Die Unterkunft muss korrekt dargestellt werden, sich an dem Ort befinden, von dem der Gastgeber sagt, dass sie sich dort befindet, und sich an einem Ort befinden, den der Gastgeber tatsächlich vermieten kann

    Unterkünfte, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind zum Beispiel:

    • Kraftfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, die für den mobilen Gebrauch vorgesehen sind
    • Jegliche Unterkünfte, deren Hauptzweck nicht das Wohnen ist

    Für den Fall, dass wir ein Inserat entdecken, das gegen unsere Richtlinien verstößt, behält sich Airbnb vor, das Nutzerkonto des Gastgebers nach eigenem Ermessen einzuschränken, zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen. Für weitere Informationen und Voraussetzungen zur Vermietung deiner Unterkunft bei Airbnb sieh dir bitte unsere Nutzungsbedingungen an.

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