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So funktioniert es
Gastgeber:in

Was müssen Gastgeber:innen über Steuern wissen?

Als Gastgeber musst du je nach Standort möglicherweise lokale Steuern oder Mehrwertsteuer (MwSt.) von deinen Gästen einziehen.

Lokale Steuern

Wenn du feststellst, dass du Steuern einziehen musst, ist es wichtig, Gäste noch vor Buchung der Unterkunft über den genauen Steuerbetrag zu informieren.

Airbnb bietet an einigen Standorten eine Funktion für die Handhabung der Belegungssteuern an, damit diese eingezogen und abgeführt werden können. An diesen Standorten sollten Gastgeber keine zusätzliche Belegungssteuer einziehen.

Wenn du Gastgeber bist und deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die entsprechenden Registrierungsdaten für Touristensteuern angegeben hast, kannst du solche Steuern möglicherweise direkt von Gästen einziehen. Dafür kannst du unsere professionellen Gastgeber-Tools nutzen.

Wenn der automatische Einzug und die Abführung von Belegungssteuern für deine Unterkunft nicht verfügbar ist, kannst du Belegungssteuern manuell einziehen. Nutze dafür ein Gastgeber-Angebot oder das Mediations-Center.

Hinweis: Auszahlungen für Steuern für vorübergehende Belegung unterliegen keinen bestimmten Auszahlungsregeln und werden nur an deine Standard-Auszahlungsart gesendet.

Mehrwertsteuer

Wenn dein Wohnsitzland Teil der Europäischen Union, Lateinamerikas, Chinas oder Südkoreas ist, musst du möglicherweise Mehrwertsteuer auf die von dir angebotenen Dienstleistungen erheben. Wir empfehlen dir, einen Steuerberater bei dir vor Ort zu konsultieren, wenn du weitere Informationen möchtest oder Hilfe bei der Ermittlung der Mehrwertsteuer für die von dir erbrachten Dienstleistungen benötigst.

Darüber hinaus ist Airbnb verpflichtet, in Ländern, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen besteuern, Mehrwertsteuer auf unsere Servicegebühren zu erheben. Derzeit gilt dies für alle Länder in der EU sowie für Albanien, Chile, Island, Kolumbien, Mexiko, Norwegen, Saudi-Arabien, die Schweiz, Südafrika und Uruguay.

Airbnb ist ebenfalls verpflichtet, von allen Nutzern, die einen Vertrag mit Airbnb China eingehen, Mehrwertsteuer auf die Servicegebühren einzuziehen.

Informationen über die japanische Verbrauchssteuer (Japanese Consumption Tax, JCT) findest du im Artikel Was ist die Mehrwertsteuer und wie betrifft sie mich?.

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