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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Berlin. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und einzuhalten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Berlin oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung, falls du Fragen hast.
Das in Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) ist ein Gesetz, das die Nutzung von Wohnräumen für nicht erlaubte Zwecke verbietet und die Nutzung von Wohnraum regelt. Das Gesetz wurde zuletzt am 16. September 2021 überarbeitet und befasst sich explizit mit Homesharing, einschließlich Kurzzeitvermietungen in Berlin. Weitere hilfreiche Informationen findest du auch auf dieser Hilfeseite rund ums Gastgeben in Berlin.
Laut dem ZwVbG ist eine Genehmigung für die Anmietung eines Zimmers in deiner Hauptwohnung nicht erforderlich, vorausgesetzt, dass der Anteil dieses Zimmers weniger als 50 % der Gesamtgröße deiner Wohnung beträgt. In diesen Fällen ist für Gastgeber:innen gemäß einer Verordnung, die die Nutzung von Wohnräumen für unbefugte Zwecke verbietet – genannt Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) – und gemäß der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine gebührenfreie Anzeige erforderlich, um eine Registrierungsnummer vom jeweiligen Bezirksamt zu erhalten.
Gemäß den Vorschriften müssen Gastgeber:innen eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung eines gesamten Wohnsitzes haben. Gastgeber:innen können bei ihrem zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Gastgeber:innen erhalten eine Registrierungsnummer, die ihrer Genehmigung beiliegt.
Deine Registrierungsnummer musst du dann in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Rufe dazu im gewünschten Inserat „Richtlinien und Regeln“ auf, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, klicke neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und schließlich neben „Eine Genehmigungsnummer hinzufügen“ auf „Hinzufügen“.
Dem Gesetz zufolge haben Privatpersonen in der Regel Anspruch auf eine Genehmigung, die es ihnen ermöglicht, ihren Hauptwohnsitz kurzfristig zu vermieten. In dem Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Tage Gastgeber:innen ihren gesamten Hauptwohnsitz an Gäste vermieten dürfen.
Gastgeber:innen können bei ihrem zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Mit dieser Genehmigung können sie einen Zweitwohnsitz für bis zu 90 Tage pro Jahr vermieten. Gastgeber:innen erhalten eine Registrierungsnummer, die ihrer Genehmigung beiliegt.
Für Wohnunterkünfte muss eine gültige Registrierungsnummer angegeben werden, oder sie dürfen nur für Langzeitaufenthalte (mindestens 3 Monate) zu Wohnzwecken vorgesehen sein. Um nur Langzeitaufenthalte anzubieten, müssen Gastgeber:innen ihre Einstellungen für die Mindestaufenthaltsdauer so ändern, dass bei ihnen nur Aufenthalte ab 92 Nächten möglich sind. Die Registrierungsnummer muss bei Angeboten, Inseraten und anderen Werbemaßnahmen für den Wohnraum, insbesondere im Internet, immer öffentlich angezeigt werden. Diese Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer gilt für alle oben genannten Arten von Wohnunterkünften.
Deine Registrierungsnummer musst du dann in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Rufe dazu im gewünschten Inserat „Richtlinien und Regeln“ auf, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, klicke neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und schließlich neben „Eine Genehmigungsnummer hinzufügen“ auf „Hinzufügen“.
Die Regelungen im ZwVbG und in der ZwVbVO enthalten auch Verpflichtungen für Unterkünfte, die kein Wohnraum sind. Das Gesetz sieht zwei alternative Verpflichtungen vor. Anbieter von Unterkünften, die kein Wohnraum sind, müssen eine gültige Registrierungsnummer oder ihre Kontaktdaten im Inserat angeben:
Bitte beachte: Wenn du gewerbliche:r Vermieter:in bist, gelten für dich generell bestimmte weitere rechtliche Bestimmungen, u. a. zum Verbraucher:innenschutz. So gilt z. B. eine Impressumspflicht, sodass du deine Unternehmensdaten in deinem Inserat angeben solltest. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Gastgeber:innen können die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Kurzzeitvermietungen in Berlin auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen prüfen. Darüber hinaus kannst du dir auch die Übersicht über Regeln zur Kurzzeitvermietung in Berlin auf der Website der Stadt durchlesen. Dein Bezirksamt sollte dir weitere Informationen geben können, falls du Fragen zum Gesetz oder zum Registrierungsvorgang hast:
Im Jahr 2013 wurde das Übernachtungsteuergesetz eingeführt, um eine Steuer auf Aufwendungen im Zusammenhang mit Übernachtungen in Berlin in einer gewerblichen Unterkunftseinrichtung zu erheben. Eine Übersicht über die Übernachtungssteuer findest du in der offiziellen Broschüre des Landes Berlin oder auf der dafür eingerichteten Website der Stadt.