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Wien

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Wir haben diesen Artikel erstellt, um Gastgeber:innen auf Airbnb zu helfen, sich mit ihren entsprechenden Verantwortlichkeiten vertraut zu machen und einen allgemeinen Überblick über verschiedene Gesetze, Vorschriften und bewährte Vorgehensweisen zu bieten, die für Gastgeber:innen in Wien wichtig sein können. So wie bei unserem Länderartikel für Österreich bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Wien oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung, falls du weitere Fragen hast.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Grundsätzlich können Wohnungen in Wien zu touristischen Zwecken vermietet werden. Es gilt hierbei jedoch, Regeln und Einschränkungen zu beachten, die in der Wiener Bauordnung oder im Zivilrecht festgelegt sind. Bitte informiere dich auf der Website der Stadt Wien über die verschiedenen Gesetze, Vorschriften und Auflagen, die dich als Gastgeber:in in Wien betreffen können. So gelten zum Beispiel Einschränkungen für die Kurzzeitvermietung in Wohnzonen oder im Gemeindebau in Wien:

Wohnzonen

Seit Dezember 2018 ist die gewerbliche Vermietung von Wohnraum in der Regel für ausgewiesene Wohnzonen verboten. Das bedeutet, dass gemäß § 7a der Wiener Bauordnung die regelmäßige gewerbliche Vermietung von Wohnräumen zu kurzfristigen Beherbergungszwecken in Wohnzonen nicht zulässig ist. Homesharing (die gelegentliche Vermietung von Privatwohnungen oder Zimmern) fällt laut Stadt Wien jedoch nicht unter das Gesetz und ist daher in Wohnzonen weiterhin erlaubt. Überprüfe bitte, ob sich deine inserierte Unterkunft in einer Wohnzone befindet, indem du im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nachliest oder die Servicestelle der Stadt Wien kontaktierst.

Gemeindebau

Wenn du in subventioniertem Wohnraum, also beispielsweise in Wiener Gemeindewohnungen lebst, solltest du deinen Mietvertrag prüfen, da er Bestimmungen enthalten könnte, die eine Untervermietung ohne Genehmigung der Vermieter:innen verbieten. Die Nichteinhaltung eines gültigen Verbots kann schwerwiegende Folgen haben. Halte dich also unbedingt an die Regeln und erkundige dich bei der Stadt Wien oder bei Wiener Wohnen, wenn du in einer Gemeindewohnung lebst und Gastgeber:in werden möchtest.

Wiener Ortstaxe

In Wien gibt es eine Ortstaxe. Für diese musst du dich registrieren, und du musst sie regelmäßig entrichten. Gastgeber:innen sind verpflichtet, diese Abgabe einzuziehen und sie bis zum 15. des folgenden Monats für bezahlte Aufenthalte im Vormonat zu entrichten. Du kannst deine Zahlungen über ein Online-Konto abwickeln. Weitere Informationen zu deinen Verpflichtungen hinsichtlich der Ortstaxe findest du auf der Website der Stadt Wien sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Das Wiener Tourismusfördergesetz mit Stand von September 2017 regelt die Erhebung lokaler Steuern. Diesem Gesetz zufolge müssen alle Gäste, die in der Stadt Wien gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb oder einer privaten Unterkunft übernachten, die Ortstaxe bezahlen. Minderjährige, die sich in Wien zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten, Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen und Personen, die sich länger als drei Monate ununterbrochen in Privatunterkünften aufhalten, sind von der Entrichtung der Ortstaxe befreit.

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der für den Aufenthalt gezahlte Betrag. Du kannst den Betrag der Ortstaxe mit dem Ortstaxenrechner der Stadt Wien ermitteln.

Zur Bemessungsgrundlage gehören nicht:

  1. die Umsatzsteuer;
  2. das Entgelt für das Frühstück nach ortsüblichem Standard;
  3. ein Pauschalabzug von 11 % vom verbleibenden Übernachtungspreis (nach Abzug von 1 und 2).

Steuersatz

Die Ortstaxe beträgt 3,2 % der Wiener Stadtsteuerbasis und gilt pro Person und pro Unterkunft.

Aufzeichnungen

Sofern es nicht erlaubt ist, die Ortstaxe pauschal zu erheben, müssen die Eigentümer:innen des Beherbergungsbetriebes Aufzeichnungen so führen, dass alle Unterkünfte sowie die für jede einzelne Unterkunft erhaltenen Zahlungen zuverlässig nachvollziehbar sind.

Nationale Steuern

Im Allgemeinen gelten deine Einnahmen als Gastgeber:in auf Airbnb als steuerpflichtiges Einkommen, das verschiedenen Steuern wie Einkommensteuer, Ortstaxe, Tourismussteuer oder Umsatzsteuer unterliegen kann.

Steuererklärungen sind in Österreich bis zum 30. April des folgenden Steuerjahres abzugeben. Erkundige dich beim Bundesministerium für Finanzen oder bei einer Steuerberatung, wie du deine Einkünfte, die du auf Airbnb für Steuerzwecke finden kannst, in der Steuererklärung belegen musst. Du solltest dich auch erkundigen, ob für dich andere Entlastungen wie Steuervergünstigungen und Freibeträge in Betracht kommen.

Datenmeldung

Bitte beachte, dass Airbnb ab Januar 2021 jährlich ausgewählte Daten über das vergangene Kalenderjahr an das österreichische Bundesministerium für Finanzen meldet. Die Meldung beinhaltet Angaben wie z. B. die Identität und die Aktivität von Gastgeber:innen auf der Plattform innerhalb eines Jahres. Dies gilt sowohl für Gastgeber:innen von Unterkünften als auch für Gastgeber:innen von Entdeckungen. Mehr Informationen zu der Datenmeldung von Airbnb findest du unter der Rubrik „Nationale Steuern“ im Länderartikel für Österreich.

Registrierungspflichten

Gewerbliche und private Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, die Anzahl ihrer Gäste und deren Übernachtungen monatlich für die Statistik an die Stadt Wien zu melden. Gastgeber:innen, auch auf Airbnb, müssen zudem ein Gästeblatt führen. Jeder Gast – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – muss spätestens 24 Stunden nach seiner Ankunft im Gästeblatt eingetragen und bei seiner Abreise entsprechend ausgetragen werden. Auf der Website der Stadt Wien kannst du nachlesen, welche Meldepflichten du für die Statistik und im Hinblick auf deine Gäste hast.

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