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Regeln

Bern

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in Bern. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Bern oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung. Auf der Website der Stadt Bern und bei der Steuerverwaltung der Stadt erhältst du weitere Informationen zur Registrierung als Beherbergungsbetrieb, zur Zahlung der erhobenen Abgaben und zur Beschaffung von „Bern Tickets“ für deine Gäste.

Kantonale Abgaben

Der Kanton Bern erhebt eine kantonale Tourismusabgabe von derzeit 1 Schweizer Franken auf alle Übernachtungen im Kanton. Darüber hinaus können die Gemeinden des Kantons eine Kurtaxe und/oder eine Tourismusförderungsabgabe ansetzen. Die kantonale Tourismusabgabe ist üblicherweise zusammen mit der lokalen Kurtaxe zu entrichten.

Weitere Informationen zu diesen Abgaben und zu möglichen Befreiungen findest du auf der Seite der Verwaltung des Kantons Bern.

Kurtaxe

Die städtische Kurtaxe in Bern heißt auchÜbernachtungsabgabe. Die Abgabe gilt für alle Gäste ohne Wohnsitz in der Stadt Bern, die gegen Bezahlung in einer Unterkunft dort übernachten.

Die Höhe der Abgabe liegt zwischen 2,50 und 6,00 Schweizer Franken und hängt davon ab, ob der Gast in einem Hotel, einem Zimmer in einem Privathaushalt, einer Ferienwohnung oder in einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachtet.

Sie besteht aus der Übernachtungsabgabe und dem Zuschlag für das Bern Ticket. Das Bern Ticket berechtigt Gäste zur unbegrenzten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Dauer ihres Aufenthalts. Es gibt bestimmte Befreiungen und Ermäßigungen bezüglich der Abgabe. Zum Beispiel gilt die Abgabe nicht für Kinder unter 16 Jahren; diese müssen aber den Zuschlag für das Bern Ticket bezahlen.

Einzug

Gastgeberinnen und Gastgeber müssen die Übernachtungsabgabe von ihren Gästen einziehen und sie jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Aufenthalt des Gastes stattgefunden hat, an die Stadt abführen. Sie sind gemeinsam mit ihren Gästen für die Zahlung der Abgaben verantwortlich.

Die Höhe der Übernachtungsabgabe, die du von deinen Gästen einziehen musst, hängt von der Kategorie deines Beherbergungsbetriebes ab. Du kannst die Abgabe als separaten Einzelposten auf den Rechnungen für Gäste aufführen.

Du musst außerdem eine Liste führen, aus der hervorgeht, wie viele Übernachtungen stattgefunden haben und ob es Befreiungen gab.

Registrierung

Die Steuerverwaltung der Stadt Bern führt ein Register der Beherbergungsbetriebe. Gastgeberinnen und Gastgeber müssen die Anschrift ihrer inserierten Unterkunft in dieses Register eintragen lassen.

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