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Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in der Stadt Bern. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Bern oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.
Weitere Informationen zur Registrierung als Beherbergungsbetrieb, zur Zahlung der fälligen Abgaben und zur Beschaffung des „Bern-Tickets“ für Gäste findest du auf den Websites der Stadt Bern und von Bern Welcome.
Die Steuerverwaltung der Stadt Bern führt ein Register der Beherbergungsbetriebe. Als Beherbergungsbetriebe gelten Unterkünfte, die bezahlte Übernachtungsmöglichkeiten für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten anbieten. Gastgeber:innen müssen ihre Unterkunft über die Website von „Bern Welcome“ registrieren. Nach der Registrierung schickt dir „Bern Welcome“ eine E-Mail mit deiner persönlichen Adressnummer, die du für die Anmeldung von Übernachtungen benötigst. Klicke hier, um dich zu registrieren.
Die Beherbergungsabgaben werden durch das Tourismusförderungsgesetz des Kantons Bern und das Übernachtungsabgabereglement der Stadt Bern bestimmt. „Bern Welcome“ ist für die entsprechende Erhebung verantwortlich, welche die kantonale Beherbergungsabgabe für die Destination Bern mit ihren fünf Teilregionen (Regionen Bern, Emmental, Gantrisch, Laupen und Oberaargau) sowie die kommunale Beherbergungsabgabe für die Gemeinde Bern umfasst.
Der Kanton Bern erhebt eine kantonale Tourismusabgabe von derzeit 1,00 Schweizer Franken auf alle Übernachtungen im Kanton. Darüber hinaus können die Gemeinden des Kantons eine Kurtaxe und/oder eine Tourismusförderungsabgabe ansetzen. Die kantonale Tourismusabgabe ist üblicherweise zusammen mit der lokalen Kurtaxe zu entrichten. Weitere Informationen zu diesen Abgaben und zu möglichen Befreiungen findest du auf der Seite der Verwaltung des Kantons Bern.
Die städtische Kurtaxe in Bern wird als Übernachtungsabgabe bezeichnet. Die Abgabe gilt für alle Gäste ohne Wohnsitz in der Stadt Bern, die gegen Bezahlung in einer Unterkunft dort übernachten.
Die Höhe der Abgabe liegt zwischen 2,50 und 6,00 Schweizer Franken und hängt davon ab, ob Gäste in einem Hotel, einem Zimmer in einem Privathaushalt, einer Ferienwohnung oder in einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachten.
Sie besteht aus der Übernachtungsabgabe und dem Zuschlag für das Bern Ticket. Das Bern Ticket berechtigt Gäste zur unbegrenzten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Dauer ihres Aufenthalts (Zone 100/101). Es gibt bestimmte Befreiungen und Ermäßigungen bezüglich der Abgabe. Zum Beispiel gilt die Abgabe nicht für Kinder unter 16 Jahren; diese müssen aber den Zuschlag für das Bern Ticket bezahlen.
Gastgeber:innen müssen die Übernachtungsabgabe von ihren Gästen einziehen und sie jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der jeweilige Aufenthalt stattgefunden hat, an die Stadt abführen. Sie sind gemeinsam mit ihren Gästen für die Zahlung dieser Abgaben verantwortlich.
Die Höhe der Übernachtungsabgabe, die du von deinen Gästen einziehen musst, hängt von der Kategorie deines Beherbergungsbetriebes ab. Du kannst die Abgabe als separaten Einzelposten auf den Rechnungen für Gäste aufführen.
Übernachtungen müssen bis zum 5. des folgenden Monats über ein Online-Formular gemeldet werden. Die individuelle Adressnummer muss dabei korrekt eingegeben und die Erklärung durch Anklicken von „Absenden“ abgeschlossen werden. Weitere Informationen findest du im Online-Formular der Gemeinde Bern oder der Region Bern (inkl. Bern Tickets).
Die Parahotelleriestatistik (PASTA) erfasst Angebot und Nachfrage in kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und in Kollektivunterkünften. Wenn du Gastgeber:in in Privathaushalten bist, kannst du deine Daten auf freiwilliger Basis angeben. Für gewerbliche Ferienunterkünfte ist die Meldung obligatorisch. Für weitere Informationen und die Registrierung folge bitte dem Link zum Statistischen Bundesamt.