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Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Frankfurt. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und einzuhalten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, setze dich bitte mit der Bauaufsicht Frankfurt in Verbindung oder konsultiere eine Rechtsberatung vor Ort.
In der Stadt Frankfurt gelten bestimmte Rechtsgrundlagen und Satzungen für Wohnraum, der als Ferienunterkunft genutzt wird. In der Ferienwohnungssatzung der Stadt Frankfurt erfährst du alles über geltende Vorschriften, erforderliche Genehmigungsanträge und mehr.
Kurzzeitvermietungen von Wohnraum unterliegen in der Regel einer Genehmigung durch die Bauaufsicht. Unter den folgenden Umständen kannst du eine Genehmigung erhalten:
Du musst die Einhaltung dieser Vorschriften auf Nachfrage der Bauaufsicht belegen können. Alternativ kannst du für die Nutzung von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen eine Ausgleichszahlung leisten und eine Genehmigung ohne die oben genannten Einschränkungen erhalten. Die Behörden können auch beschließen, die Genehmigung für einen begrenzten Zeitraum zu erteilen oder bestimmte Bedingungen festzulegen. Die Bauaufsicht stellt einen schriftlichen Beleg für Genehmigungsanträge aus. Sie hat einen Monat Zeit zu entscheiden, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht. Wenn innerhalb dieses Monats keine Entscheidung getroffen wird, gilt die Genehmigung als erteilt.
Bitte prüfe die Vorschriften und Informationen der Stadt Frankfurt, um mehr über die Genehmigungsvorschriften in Frankfurt zu erfahren.
Am 1. Januar 2018 hat die Stadt Frankfurt einen Tourismusbeitrag eingeführt. Für weitere Informationen zum Tourismusbeitrag prüfe bitte die Website der Frankfurter Stadtverwaltung.
Seit Oktober 2024 müssen alle Nichtansässigen, die im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gebührenpflichtig beherbergt werden, den Tourismusbeitrag entrichten. Nichtansässige sind Personen, die keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Frankfurt am Main haben. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Tourismusbeitrags umfasst auch Übernachtungen für geschäftliche Zwecke.
Der Beitrag beläuft sich auf 2,00 € pro Person und pro Nacht. Seit 1. August 2018 zieht Airbnb den Tourismusbeitrag automatisch in deinem Namen ein und führt ihn ab, damit du dich nicht darum kümmern musst. Wir weisen den Beitrag auf den Rechnungen deiner Gäste separat aus und fügen ihn zu deren Gesamtbetrag hinzu. Weitere Informationen, wie der Einzug und die Abführung von Steuern auf Airbnb funktionieren und wo du deine Steuern aufgeführt sind, erhältst du in diesem Artikel.