Neue Regeln für die Kurzzeitvermietung, die für alle funktionieren

Wir begrüßen die neuen Regeln als Chance für mehr Transparenz und verbesserte Zusammenarbeit.Kontakt aufnehmen
Zwei Gäste, ein Mann und eine Frau, kommen an einem sonnigen Tag lächelnd an einer Unterkunft an. Die Tür ist geöffnet.
Im Mai 2024 trat die Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Damit beginnt ein neues Kapitel für die Kurzzeitvermietung und das Homesharing in Europa. Wir begrüßen die neuen Regeln als Wendepunkt für Airbnb und die gesamte Tourismusbranche. Airbnb hat schon lange EU-Vorschriften für die Kurzzeitvermietung gefordert. Diese schaffen jetzt für Plattformen und Behörden erstmals einen einheitlichen Rahmen und klären zentrale Fragen – etwa, wie Online-Plattformen und Behörden Daten austauschen und lokale Vorschriften so umsetzen können, dass sie für alle funktionieren. Europaweit gibt es mehr als eine Million Gastgeber:innen auf Airbnb – mehr als in jeder anderen Region der Welt. Für Bürger:innen in der EU ist das Gastgeben auf Airbnb eine Möglichkeit, das eigene Einkommen aufzubessern und sich in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten etwas dazuzuverdienen. Restaurants, Kultureinrichtungen und Geschäfte profitieren vom Tourismus in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Airbnb und Homesharing sind ein relevanter Teil der europäischen Tourismusbranche. Insgesamt machen Kurzzeitvermietungen etwa ein Viertel aller Übernachtungen von Reisenden in der EU aus und ermöglichen es vielen Menschen, am Tourismus teilzuhaben.

Die neuen EU-Regeln verstehen

Behörden auf nationaler, länder- oder kommunaler Ebene werden künftig einfacher auf Buchungsdaten zugreifen können – das erhöht die Transparenz und stärkt den Wohnraumschutz. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorschriften für die Gastgeber:innen gewisse Anforderungen erfüllen: Unverhältnismäßige und veraltete Regeln für die Kurzzeitvermietung können es Menschen erschweren, am Tourismus teilzuhaben. Daher ist es wichtig, dass künftig einheitliche Standards für digitale Registrierungsverfahren gelten und lokale Regeln im Einklang mit EU-Recht stehen.
Eine Gastgeberin auf Airbnb in Porto heißt Gäste willkommen. Sie lächelt freundlich, während sie die Tür zu einem einladenden Haus mit rosa Außenwänden öffnet.
Eine junge Frau öffnet die Tür zu einem Töpferstudio. Sie trägt eine Schürze und lächelt freundlich.
Ein Mann begrüßt Gäste in seinem Süßwarenladen.
Maud, Gastgeberin auf Airbnb, empfängt Gäste an der geöffneten Tür.
Ein Gastgeber auf Airbnb heißt Gäste in seiner Unterkunft willkommen. Er trägt schicke Freizeitkleidung. Er öffnet seine Eingangstür und lächelt freundlich.
Ein Gastgeber auf Airbnb begrüßt Gäste in seiner Unterkunft. Er ist schick gekleidet. Er schaut freundlich, während er das Tor zu seinem Haus in der Sonne öffnet.
Eine Frau lächelt, während sie die Tür zu ihrem Antiquitätengeschäft öffnet.

Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Akteure

  1. Bundesbehörden: Einrichtung einer digitalen Zugangsstelle (Single Data Entry Point) für den künftigen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden; Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses der im Mitgliedstaat vergebenen Registrierungsnummern; Sicherstellung, dass die lokalen Registrierungsverfahren und Vorschriften für die Kurzzeitvermietung in den Bundesländern und Städten im Einklang mit EU-Recht stehen.
  2. Zuständige lokale Behörden: Gestaltung und Umsetzung der Vorschriften für die Kurzzeitvermietung; Vergabe von Registrierungsnummern; Überprüfung der vorliegenden Daten über Gastgeber:innen und deren Vermietungsaktivität; Berichtigung von Fehlern und Veranlassung der Sperrung von Inseraten nicht konformer Unterkünfte.
  3. Gastgeber:innen: Registrierung bei den zuständigen Behörden und Erklärung gegenüber den Plattformen, ob einschlägige Registrierungsverfahren für sie bestehen. Wenn ja, müssen die Gastgeber:innen für ihr Inserat eine Registrierungsnummer angeben.
  4. Online-Plattformen: monatliche Übermittlung von Aktivitätsdaten an die zentrale digitale Zugangsstelle (Single Data Entry Point); Unterstützung der Behörden bei der Durchsetzung der lokalen Registrierungsverfahren; Einführung eines digitalen Felds für Registrierungsnummern auf der Plattform; Stichprobenkontrollen und bei Bedarf Entfernung von Inseraten von der Plattform.
  5. Europäische Kommission: Überwachung der Umsetzung der EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen.

So unterstützt Airbnb die neuen EU-Regeln

Es gibt jetzt eine zweijährige Umsetzungsfrist, bevor die Vorschriften ab Mai 2026 in den EU-Mitgliedstaaten anwendbar werden. In dieser Übergangszeit wird Airbnb verstärkt mit den Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zusammenarbeiten, um eine erfolgreiche Umsetzung der neuen EU-Regeln zu unterstützen.Airbnb hat von Beginn an für klare Regeln auf EU-Ebene plädiert. Diese soll zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung in Europa beitragen. Wir unterstützen bereits jetzt aktiv die Entwicklung der notwendigen technischen Tools und Standards für einen europaweit einheitlichen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden. Wir möchten zudem die Einführung moderner, digitaler Registrierungsverfahren und klare, zeitgemäße und verhältnismäßige lokale Regeln für die Kurzzeitvermietung unterstützen. Airbnb versteht sich als Partner für Städte und möchte mit ihnen zusammen daran arbeiten, dass Wohnraum geschützt wird und die Bürger:innen sowie die lokale Wirtschaft an einem Tourismus teilhaben können, der für alle funktioniert. Bei Rückfragen oder Interesse an Austausch wende dich per E-Mail an eustr@airbnb.com.