VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR GASTGEBER:INNEN IN JAPAN

Versicherungsschutz für Erlebnisse

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Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz für Erlebnisse umfasst eine Haftpflichtversicherung, die Schäden in Höhe von bis zu 100.000.000 Yen bei Forderungen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden während eines Erlebnisses abdeckt.

Was der Versicherungsschutz für Erlebnisse unter Umständen abdeckt:

  • Haftungsfälle, in denen der Gastgeber oder die Gastgeberin für Personenschäden haftbar gemacht wird
  • Haftungsfälle, in denen die Gastgeberin oder der Gastgeber für Sachschäden Dritter haftbar gemacht wird
  • Der Versicherungsschutz für Erlebnisse schützt Gastgeber:innen von Erlebnissen, ihre Mitarbeiter:innen, die Dienstleistungen für das Erlebnis anbieten, und Dritte, die mit den Gastgeber:innen von Erlebnissen Verträge schließen, um Veranstaltungsorte für das Erlebnis bereitzustellen. Für die Teilnahme an dem Programm fallen für Gastgeber:innen keine zusätzlichen Kosten an.

    Nicht durch den Versicherungsschutz für Erlebnisse abgedeckt:

  • Autounfälle
  • Sachschäden, die aufgrund von Schimmel oder Verschmutzung entstehen
  • Vorsätzliche Handlungen
  • Die Versicherungsschutz für Erlebnisse gilt nicht für jegliche Haftung.

    Zahlungen im Rahmen des Versicherungsschutzes für Erlebnisse unterliegen bestimmten Bedingungen, Einschränkungen und Ausnahmen. Weitere Informationen erhältst du auf der Seite mit dem Überblick über den Versicherungsschutz für Erlebnisse.Um ein Exemplar der gesamten Versicherungspolice anzufordern, wende dich bitte an Aon Japan Ltd. und gib dabei deine Airbnb-Kontodaten an.

    Forderungen

    Um eine Forderung einzureichen, wende dich bitte an den Community-Support. Wir werden dich mit unserem Verwalter für Forderungen von Dritten in Verbindung setzen.