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Einschränkungen für Überwachungskameras und andere Geräte in Unterkünften

Dieser Artikel wurde automatisch übersetzt.

Wir erlauben es Gastgeber:innen nicht, Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zu haben, die Innenbereiche in Unterkünften überwachen, auch wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden auch weiterhin verboten sein. Gastgeber dürfen Außenüberwachungskameras, Lärm-Dezibel-Messgeräte und intelligente Geräte in Unterkünften installieren, solange sie die nachstehenden Richtlinien und geltenden Gesetze einhalten.

Diese Regeln sind am 30. April 2024 in Kraft getreten.

Sicherheitskameras und Aufnahmegeräte

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind alle Geräte, die Videos, Bilder oder Ton aufzeichnen oder übertragen, z. B. ein Babyfon oder eine Türklingelkamera.
  • Versteckte Überwachungskameras sind strengstens untersagt.
  • Gastgeber dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte haben, die einen beliebigen Bereich im Inneren einer Unterkunft überwachen, z. B. den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus, selbst wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht angeschlossen sind. Diese Verbote gelten auch für die öffentlichen Bereiche und gemeinsam genutzten Räume von Unterkünften mit Privatzimmern (z. B. ein Wohnzimmer).
    • Bei bestimmten Unterkünften in Japan mit Hotelgeschäftslizenz können Gastgeber:innen nach geltendem Recht verpflichtet sein, eine Kamera zu installieren, die nur den Eingangsbereich im Inneren der Unterkunft überwacht. Diese Kameras müssen den Gästen gegenüber offengelegt werden, dürfen keine Bereiche außerhalb des Eingangsbereichs überwachen und dürfen keine Tonaufnahmen machen.
  • Gastgeberinnen und Gastgebern ist es nicht gestattet, Überwachungskameras und Aufnahmegeräte über Außenbereichen der Unterkunft anzubringen, in denen die Nutzer ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten, z. B. im Inneren einer geschlossenen Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeberinnen und Gastgebern ist es gestattet, Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich zu haben, und müssen sicherstellen, dass deren Standort in der Inseratsbeschreibung offengelegt wird (z. B.: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool“ oder „Ich habe eine Türklingelkamera, die meine Haustür und den Flur meines Mehrfamilienhauses überwacht“).
  • Gastgeber von Unterkünften sind verpflichtet, Außenüberwachungskameras und Aufnahmegeräte, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, offenzulegen, z. B. im Flur ihres Mehrfamilienhauses oder über ihrem Hinterhof.

Lärm-Dezibel-Messgeräte

  • Lärm-Dezibel-Messgeräte sind Geräte, die den Geräuschpegel und dessen Dauer messen, aber keinen Ton aufzeichnen.
  • Gastgeber von Unterkünften dürfen Lärm-Dezibel-Messgeräte im Inneren der Unterkunft haben, solange der Gastgeber auf deren Vorhandensein hinweist und sie sich nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen befinden. Gastgeber sind nicht verpflichtet, offenzulegen, wo sich ihre Lärm-Dezibel-Messgeräte befinden.

Smarthome-Geräte

  • Smarthome-Geräte können sich mit anderen Geräten oder Netzwerken verbinden und mit ihnen interagieren. Beispiele sind „Alexa“ von Amazon und „Nest“ von Google.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften dürfen diese mit Smarthome-Geräten ausstatten.
  • Wir empfehlen Gastgeber:innen von Unterkünften, in ihren Inseraten anzugeben, dass es solche Geräte in ihren Unterkünften gibt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Außerdem empfehlen wir, Gästen die Möglichkeit zu geben, Smarthome-Geräte vom Stromnetz zu trennen oder zu deaktivieren.

So legst du Informationen zu Überwachungskameras oder Aufnahmegeräten offen

So richtest du am Desktop-Computer Hinweise auf Aufnahmegeräte ein

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen, beschreibe jedes Gerät, wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“) und ob es ein- oder ausgeschaltet sein wird.
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

So legst du am Desktop-Computer Informationen zu den Lärmüberwachungsgeräten in deiner Unterkunft offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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