Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zur Überwachung ihrer Unterkünfte verwenden, auch dann nicht, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden es auch weiterhin bleiben. Gastgeber:innen dürfen aber Überwachungskameras in Außenbereichen sowie Lärmüberwachungsgeräte und Smart-Home-Geräte verwenden, solange sie die folgenden Richtlinien und geltende Gesetze einhalten.
Diese Regeln treten am 30. April 2024 in Kraft.