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Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Aachen. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich an sie zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Aachen oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.
In Aachen gelten Vorschriften für Kurzzeitvermietungen, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und zu erhalten. Weitere Informationen findest du in den Richtlinien der Stadt sowie in der Wohnraumschutzverordnung (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum) und im landesweitenWohnraumstärkungsgesetz NRW.
Seit dem 1. August 2019 ist für die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken sowie für den Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen eine Genehmigung erforderlich. Weitere Informationen findest du in den häufig gestellten Fragen an die Stadt.
Seit dem 1. Juli 2022 musst du online eine Registrierungsnummer („Wohnraum-Identitätsnummer“) angeben, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest und Mieter:in oder Eigentümer:in dieser Unterkunft bist. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wie viele Tage pro Kalenderjahr du beabsichtigst, Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Du kannst eine Wohnraum-Identitätsnummer über den Online-Service im Bauportal NRW beantragen.
Gastgeber:innen, die eine Unterkunft kurzfristig vermieten, sind verpflichtet, die Belegung spätestens am 10. Tag nach dem Beginn des Aufenthalts zu melden. Diese Meldung kann über den Online-Service erfolgen, über den du auch die Wohnraum-Identitätsnummer erhalten hast.
Gastgeber:innen müssen für gewerbliche Inserate keinen Belegungskalender führen.
Du kannst deine Unternehmensdaten (Impressum) anstelle einer Registrierungsnummer hinzufügen, wenn du Folgendes anbietest:
Die Option, anstelle der Angabe einer Registrierungsnummer Unternehmensdaten hinzuzufügen, gilt in der Regel für Unternehmensinhaber:innen, Verwaltungsgesellschaften, Bed & Breakfasts, Serviced Apartments und Hotels.
Um deine Registrierungsnummer oder dein Impressum auf Airbnb hinzuzufügen, führe bitte die folgenden Schritte durch:
So gibst du deine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (Impressum) an: