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Regeln • Gastgeber:in einer Unterkunft

Cartagena

Dieser Artikel wurde automatisch übersetzt.

INFORMATIONEN, DIE VOM CARTAGENA DE INDIAS TOURISM BOARD FÜR TOURISMUSDIENSTLEISTER IN CARTAGENA, KOLUMBIEN, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN: ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Es ist sehr wichtig, dass du dir die Zeit nimmst, deine Verpflichtungen als Tourismusdienstleister in Kolumbien zu prüfen, da diese Seite möglicherweise nicht alle verfügbaren Informationen enthält, da sie nicht in Echtzeit aktualisiert wird. Diese Seite kann und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen, die Quellen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sich die bereitgestellten Informationen nicht kürzlich geändert haben.

1.  ICH BIN DIE WAND!

    Cartagena de Indias City Council veranstaltet ein Projekt namens „La Muralla Soy Yo“ (ich bin die Mauer), um Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen dabei zu helfen, sichere Umgebungen aufzubauen, um die kommerzielle sexuelle Exploitation von Kindern und Adolescents (NNNA) und Menschenhandel im Zusammenhang mit Reisen und Tourismus zu verhindern und zu bewältigen.

    2.  WAS IST ESCENA?

    Die kommerzielle sexuelle Exploitation von Kindern und Jugendlichen (mndNNA, in ihrer spanischen Version) ist ein Akronym, das sich auf die Verletzung der grundlegenden Rechte von Kindern unter 18 Jahren (bekannt als Opfer) durch einen Dritten (bekannt als Nutzgeber) bezieht und sie in sexuellen, erotischen und/oder pornografischen Aktivitäten einbezieht, um deren Interessen oder Wünsche im Austausch gegen eine Zahlung oder versprochene Zahlung zu befriedigen, die in bar, in Form von Sachleistungen oder in jeder anderen Art von Zucht für das Opfer und/oder den Nutzer sein kann.

    3.  WAS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM TOURISMUS NICHT ZU SEHEN IST?

    Es handelt sich um die sexuelle Nutzung und/oder Verwendung von Kindern und/oder Jugendlichen durch Menschen, die von einem Land in ein anderes oder zwischen Städten im selben Land reisen.

    Die Nutzer nutzen bestimmte Einrichtungen (Bars, Nachtclubs, Wohnungen, Häuser usw.), um Kinder und/oder Jugendliche sexuell auszunutzen, im Austausch für eine Form der Entschädigung (in bar oder freundlich, wie Kleidung, Essen oder andere Pflege).

    4.  WAS SOLLTEN TOURISTENDIENSTLEISTER WISSEN?

      Kolumbianische Gesetze verbieten und kriminalisieren sexuelle Gewalt, Sextourismus und andere Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.

      Es ist wichtig, dass sich jeder Tourismusdienstleister dieser Verpflichtungen und Verstöße bewusst ist.

      Die kolumbianischen Gesetze verbieten die Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen für Minderjährige, die nicht von mindestens einem ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet oder autorisiert werden.

      Gäste sollten über diese Anforderung informiert werden, um Unannehmlichkeiten bei der Ankunft zu vermeiden. Denk daran, dass Minderjährige alle Kinder unter 18 Jahren sind. Wenn Sie von einer möglichen Straftat oder einem Risiko einer Verletzung der Rechte von Kindern oder Jugendlichen erfahren, müssen Sie die Behörden unverzüglich informieren.

      Assets, Einkünfte und Gewinne aus Immobilien, bei denen der kommerzielle sexuelle Ausbau von Minderjährigen und Menschenhandel gemäß dem Gesetz 1336 von 2009, das verwendet wird, zur Finanzierung des Fonds gegen die sexuelle Ausnutzung von Minderjährigen verwendet wird.

      Ebenso führen die in diesem Gesetz vorgesehenen Straftaten in Übereinstimmung mit dem Gesetz 679 von 2001 zu Geldstrafen für Täter von bis zu 300 gesetzlichen monatlichen Mindestlöhnen, einer vorübergehenden Suspendierung aus dem Nationalen Tourismusregister und der Stornierung des nationalen Tourismusregisters, ohne die Sanktionen für die anfallenden Straftaten.

      5.  VERPFLICHTUNGEN der BEHERBERGUNGSBETRIEBE IN CARTAGENA DE INDIAS: Der Tourismusverband Cartagena de Indias erinnert an Folgendes:

        Klicke hier, um den Verhaltenskodex zu sehen, um die Präventionsrichtlinien zu fördern und die sexuelle Nutzung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, die in der Resolution 3840 von 2009 vom Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus enthalten sind.

        6.  EMPFEHLUNGEN DES CARTAGENA DE INDIAS TOURISM BOARD FÜR TOURISTENINSERBRINGER IN CARTAGENA DE INDIAS

          • Informiere deine Gäste und Anbieter über eine Präventionsrichtlinie, die verantwortungsvolles Verhalten enthält und harmonisches Leben und Respekt fördert.
          • Kommuniziere während ihres Aufenthalts regelmäßig mit deinen Gästen, in Bezug auf ihre Erfahrung und die Umwelt.
          • Lass deine Gäste wissen, welche Unterlagen für den Check-in und die Anforderungen für die Registrierung eines Kindes erforderlich sind. Wenn Sie vermuten, dass zwischen den Erwachsenen und den Minderjährigen kein Problem besteht, sollten Sie nach dem Autorisierungsdokument der Eltern oder Erziehungsberechtigten fragen.
          • Blockiere Websites, die unangemessene Inhalte im Zusammenhang mit sexuellen Praktiken mit Kindern und Jugendlichen und/oder unangemessene Inhalte haben, die die Integrität der Menschen gefährden. (Dein lokaler Internetanbieter kann dich beraten, um diese Inhalte zu blockieren.)
          • Überprüfe den behördlichen Rahmen und die Hotlines für Kriminalität (die durch andere Regeln geändert, erweitert oder erweitert werden):
            • Sexuelle Beeinträchtigung: Kapitel IV, Artikel 3 – 217a des kolumbianischen Strafgesetzbuches – Freiheitsstrafe zwischen 14 und 25 Jahren.
            • Zwangsprostitution: kolumbianischer Strafgesetzbuch, Artikel 214 – Freiheitsstrafe zwischen 9 und 13 Jahren.
            • Induzierte Prostitution: kolumbianisches Strafgesetzbuch, Artikel 213 – Freiheitsstrafe zwischen 10 und 22 Jahren.
            • Ermutigte die Prostitution von Minderjährigen: Artikel 217 des kolumbianischen Strafgesetzbuches – Freiheitsstrafe zwischen 6 und 8 Jahren.
            • Pornografie mit Personen unter 18 Jahren: Artikel 218 des kolumbianischen Strafgesetzbuches – Freiheitsstrafe zwischen 10 und 20 Jahren.
            • Sextourismus: Artikel 219 des kolumbianischen Strafgesetzbuches – Freiheitsstrafe zwischen 4 und 8 Jahren.
            • Kriminalitäts-Hotlines: Wenn Sie vermuten, dass die kommerzielle sexuelle Exploitation von Kindern und Adolescents (-NNA) in für touristische Dienstleistungen erbrachten Räumen, die für Tourismusdienstleistungen bereitgestellt werden, können Sie sich an die Hotline für Kriminalität wenden, indem Sie eine der folgenden Nummern oder eine beliebige Nummer wählen, die Sie zu den zuständigen Behörden bringen:
              • 141 – ICBF Line
              • 122 – Generalstaatsanwaltschaft
              • 018000522020 – Hotline für Menschenhandel
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