ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan

ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan

Was ist das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan?

Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen* in Japan greift in Schadensfällen, in denen Gastgeber:innen Haftungsverpflichtungen oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden Dritter im Rahmen von Homesharing über die Airbnb-Plattform entstehen, und in Schadensfällen, die sich während des Aufenthalts eines Gastes* ereignen und Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin betreffen. In Fällen, in denen Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin aufgrund des Aufenthalts eines Gastes beschädigt wird, greift die Versicherung, wenn der/die Gastgeber:in und der Gast die Streitigkeit nicht selbst beilegen können und der/die Gastgeber:in Airbnb kontaktiert.

Zeichner des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan ist die Sompo Japan Insurance Inc.

Die Gastgeber:innen müssen keine Versicherungsprämie zahlen, um vom Schutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan zu profitieren.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Versicherungsschutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan sorgfältig durch.

Was ist das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan?

Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen* in Japan greift in Schadensfällen, in denen Gastgeber:innen Haftungsverpflichtungen oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden Dritter im Rahmen von Homesharing über die Airbnb-Plattform entstehen, und in Schadensfällen, die sich während des Aufenthalts eines Gastes* ereignen und Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin betreffen. In Fällen, in denen Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin aufgrund des Aufenthalts eines Gastes beschädigt wird, greift die Versicherung, wenn der/die Gastgeber:in und der Gast die Streitigkeit nicht selbst beilegen können und der/die Gastgeber:in Airbnb kontaktiert.

Zeichner des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan ist die Sompo Japan Insurance Inc.

Die Gastgeber:innen müssen keine Versicherungsprämie zahlen, um vom Schutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan zu profitieren.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Versicherungsschutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan sorgfältig durch.

Was ist das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan?

Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen* in Japan greift in Schadensfällen, in denen Gastgeber:innen Haftungsverpflichtungen oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden Dritter im Rahmen von Homesharing über die Airbnb-Plattform entstehen, und in Schadensfällen, die sich während des Aufenthalts eines Gastes* ereignen und Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin betreffen. In Fällen, in denen Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin aufgrund des Aufenthalts eines Gastes beschädigt wird, greift die Versicherung, wenn der/die Gastgeber:in und der Gast die Streitigkeit nicht selbst beilegen können und der/die Gastgeber:in Airbnb kontaktiert.

Zeichner des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan ist die Sompo Japan Insurance Inc.

Die Gastgeber:innen müssen keine Versicherungsprämie zahlen, um vom Schutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan zu profitieren.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Versicherungsschutz des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan sorgfältig durch.

Versicherungslaufzeit

Die aktuelle Laufzeit des Versicherungsprogramms beginnt am 31. Juli 2023 und endet am 31. Juli 2024.

Versicherungslaufzeit

Die aktuelle Laufzeit des Versicherungsprogramms beginnt am 31. Juli 2023 und endet am 31. Juli 2024.

Versicherungslaufzeit

Die aktuelle Laufzeit des Versicherungsprogramms beginnt am 31. Juli 2023 und endet am 31. Juli 2024.

Geltungsbereich und Bedingungen


Geltungsbereich und Bedingungen des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan

Geltungsbereich und Bedingungen



Geltungsbereich und Bedingungen des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan

Geltungsbereich und Bedingungen



Geltungsbereich und Bedingungen des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan
Entschädigung für Schäden am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin
Vorbehaltlich der geltenden Bedingungen und Ausschlüsse greift das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan in dem Fall, dass die Unterkunft* und das persönliche Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin* während des Aufenthalts eines Gastes* zerstört wird. Ein Versicherungsschutz für Schäden an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in angemietet hat oder mit deren Verwaltung er oder sie betraut ist, kann möglicherweise im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusatzversicherungen gewährt werden.

Entschädigung für die Haftung des Gastgebers / der Gastgeberin für Verletzungen oder Schäden an der Unterkunft
Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan deckt auch die Haftung von Gastgeber:innen für Verletzungen oder Schäden am Eigentum eines Gastes oder anderer Personen ab, die im Rahmen des Engagements als Homesharing-Unternehmen während des Aufenthalts des Gastes in einer Unterkunft entstanden sind, welcher über die Airbnb-Plattform gebucht wurde.*

Entschädigung für die Kosten, die Gastgeber:innen für Zahlungen an andere Personen bei Unfällen mit Sach- oder Personenschäden zu leisten haben
Wenn dem/der Gastgeber:in Kosten aufgrund von Zahlungen entstehen, die er/sie im Rahmen der Regulierung eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden eines Gastes oder anderer Personen leisten muss, kann das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan zur Übernahme der Kosten herangezogen werden, die dem/der Gastgeber:in entstanden sind. Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Unfall durch das Homesharing-Unternehmen verursacht worden und während des Aufenthalts des Gastes in einer über die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft vorgefallen sein. Jedweder oben beschriebene Versicherungsschutz unterliegt den geltenden Bedingungen und Ausschlüssen der Police des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan.

1. Von der Versicherung abgedeckte Unterkunft

Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan deckt die Unterkunft ab, deren Eigentümer:in der/die Gastgeber:in im Rahmen seines/ihres Homesharing-Unternehmens ist, bzw. die er/sie mietet oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist.

(*) Als „Unterkunft“ gelten dabei Räumlichkeiten, die durch das Hotelgewerbegesetz zugelassen, im Rahmen des Gesetzes für nationale strategische Sonderzonen zertifiziert oder gemäß dem Gesetz über die gewerbliche Wohnraumnutzung angemeldet sind, sowie weitere Räumlichkeiten, in denen ein ähnlicher Beherbergungsbetrieb ausgeübt wird; dies jedoch stets unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der/Die Gastgeber:in ist Eigentümer:in der Räumlichkeiten, mietet diese an oder ist mit deren Verwaltung betraut.
  • Die Räumlichkeiten sind auf der Website von Airbnb inseriert; und
  • Die Räumlichkeiten werden von einer Person gebucht und genutzt, die den Nutzungsbedingungen von Airbnb zugestimmt und die Buchung über die Website von Airbnb getätigt hat. Als Unterkünfte gelten auch Wohnwagen, Busse, Camping-Autos, Baumhäuser und andere Räumlichkeiten, die sich an einem festen Standort befinden und als Unterkünfte genutzt werden. Boote und Wasserfahrzeuge sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie als Unterkunft genutzt werden.


  • 2. Gastgeber:in/Gastgeber:innen

    (*) Gastgeber:innen sind Personen, die ein Homesharing-Unternehmen betreiben, in diesem Rahmen Unterkünfte anbieten und hierzu nach geltendem Recht lizenziert oder anderweitig dazu berechtigt sind.

    3. Gast/Gäste

    (*) Als Gäste gelten Personen, die ein Angebot eines Homesharing-Unternehmens in Anspruch nehmen, einschließlich der Personen, die von dem/der Nutzer:in eingeladen worden sind, sowie Personen, die das Angebot des Homesharing-Unternehmens gemeinsam mit ihnen in Anspruch nehmen.

    (*) Als Homesharing-Unternehmen gilt ein Hotelgewerbe gemäß dem Hotelgewerbegesetz (Gesetz Nr. 138 aus dem Jahre 1948), ein Unternehmen gemäß dem Gesetz für nationale strategische Sonderzonen (Gesetz Nr. 107 aus dem Jahre 2013), ein Gewerbe zur Bereitstellung einer Unterkunft gemäß dem Gesetz über die gewerbliche Wohnraumnutzung (Gesetz Nr. 65 aus dem Jahre 2017) oder ein ähnlicher Beherbergungsbetrieb sowie sämtliche Tätigkeiten, die innerhalb oder außerhalb der entsprechenden Unterkunft im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen ausgeübt werden.
    Entschädigung für Schäden am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin
    Vorbehaltlich der geltenden Bedingungen und Ausschlüsse greift das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan in dem Fall, dass die Unterkunft* und das persönliche Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin* während des Aufenthalts eines Gastes* zerstört wird. Ein Versicherungsschutz für Schäden an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in angemietet hat oder mit deren Verwaltung er oder sie betraut ist, kann möglicherweise im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusatzversicherungen gewährt werden.

    Entschädigung für die Haftung des Gastgebers / der Gastgeberin für Verletzungen oder Schäden an der Unterkunft
    Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan deckt auch die Haftung von Gastgeber:innen für Verletzungen oder Schäden am Eigentum eines Gastes oder anderer Personen ab, die im Rahmen des Engagements als Homesharing-Unternehmen während des Aufenthalts des Gastes in einer Unterkunft entstanden sind, welcher über die Airbnb-Plattform gebucht wurde.*

    Entschädigung für die Kosten, die Gastgeber:innen für Zahlungen an andere Personen bei Unfällen mit Sach- oder Personenschäden zu leisten haben
    Wenn dem/der Gastgeber:in Kosten aufgrund von Zahlungen entstehen, die er/sie im Rahmen der Regulierung eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden eines Gastes oder anderer Personen leisten muss, kann das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan zur Übernahme der Kosten herangezogen werden, die dem/der Gastgeber:in entstanden sind. Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Unfall durch das Homesharing-Unternehmen verursacht worden und während des Aufenthalts des Gastes in einer über die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft vorgefallen sein. Jedweder oben beschriebene Versicherungsschutz unterliegt den geltenden Bedingungen und Ausschlüssen der Police des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan.

    1. Von der Versicherung abgedeckte Unterkunft

    Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan deckt die Unterkunft ab, deren Eigentümer:in der/die Gastgeber:in im Rahmen seines/ihres Homesharing-Unternehmens ist, bzw. die er/sie mietet oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist.

    (*) Als „Unterkunft“ gelten dabei Räumlichkeiten, die durch das Hotelgewerbegesetz zugelassen, im Rahmen des Gesetzes für nationale strategische Sonderzonen zertifiziert oder gemäß dem Gesetz über die gewerbliche Wohnraumnutzung angemeldet sind, sowie weitere Räumlichkeiten, in denen ein ähnlicher Beherbergungsbetrieb ausgeübt wird; dies jedoch stets unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der/Die Gastgeber:in ist Eigentümer:in der Räumlichkeiten, mietet diese an oder ist mit deren Verwaltung betraut.
  • Die Räumlichkeiten sind auf der Website von Airbnb inseriert; und
  • Die Räumlichkeiten werden von einer Person gebucht und genutzt, die den Nutzungsbedingungen von Airbnb zugestimmt und die Buchung über die Website von Airbnb getätigt hat. Als Unterkünfte gelten auch Wohnwagen, Busse, Camping-Autos, Baumhäuser und andere Räumlichkeiten, die sich an einem festen Standort befinden und als Unterkünfte genutzt werden. Boote und Wasserfahrzeuge sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie als Unterkunft genutzt werden.

  • 2. Gastgeber:in/Gastgeber:innen

    (*) Gastgeber:innen sind Personen, die ein Homesharing-Unternehmen betreiben, in diesem Rahmen Unterkünfte anbieten und hierzu nach geltendem Recht lizenziert oder anderweitig dazu berechtigt sind.

    3. Gast/Gäste

    (*) Als Gäste gelten Personen, die ein Angebot eines Homesharing-Unternehmens in Anspruch nehmen, einschließlich der Personen, die von dem/der Nutzer:in eingeladen worden sind, sowie Personen, die das Angebot des Homesharing-Unternehmens gemeinsam mit ihnen in Anspruch nehmen.

    (*) Als Homesharing-Unternehmen gilt ein Hotelgewerbe gemäß dem Hotelgewerbegesetz (Gesetz Nr. 138 aus dem Jahre 1948), ein Unternehmen gemäß dem Gesetz für nationale strategische Sonderzonen (Gesetz Nr. 107 aus dem Jahre 2013), ein Gewerbe zur Bereitstellung einer Unterkunft gemäß dem Gesetz über die gewerbliche Wohnraumnutzung (Gesetz Nr. 65 aus dem Jahre 2017) oder ein ähnlicher Beherbergungsbetrieb sowie sämtliche Tätigkeiten, die innerhalb oder außerhalb der entsprechenden Unterkunft im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen ausgeübt werden.

    Versicherungsschutz

    Die während der Versicherungslaufzeit geltende Obergrenze beträgt mit einigen Ausnahmen 100.000.000 JPY pro Schadensfall.

    Versicherungsschutz

    Die während der Versicherungslaufzeit geltende Obergrenze beträgt mit einigen Ausnahmen 100.000.000 JPY pro Schadensfall.

    Versicherungsschutz

    Die während der Versicherungslaufzeit geltende Obergrenze beträgt mit einigen Ausnahmen 100.000.000 JPY pro Schadensfall.

    Deckungsausschlüsse



    Gegenstände, die nicht durch das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan abgedeckt sind (Klauseln über die Entschädigung bei Schäden am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin)

    Deckungsausschlüsse



    Gegenstände, die nicht durch das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan abgedeckt sind (Klauseln über die Entschädigung bei Schäden am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin)

    Deckungsausschlüsse



    Gegenstände, die nicht durch das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan abgedeckt sind (Klauseln über die Entschädigung bei Schäden am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin)
    Gegenstände, die nicht zur Unterkunft zählen:

    • Währung, Geld, Edelmetalle in Form von Barren, Schuldscheine oder Wertpapiere
    • Grundstücke, Gewässer oder sonstige Stoffe in oder auf Grundstücken; dies gilt jedoch nicht für Verbesserungen an Grundstücken in Form von Landschaftsbau, Straßen und Gehwegen (dies gilt jedoch für Grundstücksergänzungen oder Flächen, die sich unter dem entsprechenden Objekt befinden), oder für Wasser, das sich in geschlossenen Tanks, Rohrsystemen oder anderen Aufbereitungsanlagen befindet
    • Tiere (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutz- und Haustiere)
    • Baumbestand und Feldfrüchte
    • Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Satelliten; dies gilt jedoch nicht für Wasserfahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
    • Fahrzeuge; dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
    • Untertageminen oder Minenschächte oder jegliches Wohneigentum in den jeweiligen Minen oder Schächten
    • Dämme, Deiche und Wehre
    • Durchfuhrwaren
    • Übertragungs- und Verteilerleitungen, die weiter als 305 Meter von der Unterkunft entfernt sind


    • Zentrale Fälle, in denen keine Entschädigung durch die Versicherung erfolgt:
    • Krieg, Gewaltanwendung durch einen ausländischen Staat, Revolution, Putsch, Bürgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere ähnliche Vorfälle oder Unruhen
    • Schäden, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafür ursächlichen Unfall zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
    • Terrorismus
    • tatsächliche oder drohende böswillige Nutzung giftiger biologischer oder chemischer Stoffe
    • Schäden, die vor oder nach dem Aufenthalt des Gastes in einer über die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft entstanden sind
    • Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit der Gastgeber:innen verursacht wurden
    • usw.
    Gegenstände, die nicht zur Unterkunft zählen:

  • Währung, Geld, Edelmetalle in Form von Barren, Schuldscheine oder Wertpapiere
  • Grundstücke, Gewässer oder sonstige Stoffe in oder auf Grundstücken; dies gilt jedoch nicht für Verbesserungen an Grundstücken in Form von Landschaftsbau, Straßen und Gehwegen (dies gilt jedoch für Grundstücksergänzungen oder Flächen, die sich unter dem entsprechenden Objekt befinden), oder für Wasser, das sich in geschlossenen Tanks, Rohrsystemen oder anderen Aufbereitungsanlagen befindet
  • Tiere (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutz- und Haustiere)
  • Baumbestand und Feldfrüchte
  • Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Satelliten; dies gilt jedoch nicht für Wasserfahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
  • Fahrzeuge; dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
  • Untertageminen oder Minenschächte oder jegliches Wohneigentum in den jeweiligen Minen oder Schächten
  • Dämme, Deiche und Wehre
  • Durchfuhrwaren
  • Übertragungs- und Verteilerleitungen, die weiter als 305 Meter von der Unterkunft entfernt sind

  • Zentrale Fälle, in denen keine Entschädigung durch die Versicherung erfolgt:

  • Krieg, Gewaltanwendung durch einen ausländischen Staat, Revolution, Putsch, Bürgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere ähnliche Vorfälle oder Unruhen
  • Schäden, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafür ursächlichen Unfall zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
  • Terrorismus
  • tatsächliche oder drohende böswillige Nutzung giftiger biologischer oder chemischer Stoffe
  • Schäden, die vor oder nach dem Aufenthalt des Gastes in einer über die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft entstanden sind
  • Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit der Gastgeber:innen verursacht wurden
  • usw.
  • Die zentralen Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt (Klauseln über die Entschädigung für die Haftung und Aufwendungen, die dem/der Gastgeber:in entstehen)


    • Krieg, Gewaltanwendung durch einen ausländischen Staat, Revolution, Putsch, Bürgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere ähnliche Vorfälle oder Unruhen
    • Schäden, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafür ursächlichen Unfall zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
    • Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten der Gastgeber:innen verursacht wurden
    • Ausgaben im Zusammenhang mit oder eine Haftung gegenüber Verwandten, die bei den Gastgeber:innen leben, außer in Fällen, in denen der/die Gastgeber:in für notwendige Zahlungen an die gegenständlichen Verwandten für Schäden an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut wurde, haftet oder ihm/ihr diesbezüglich Ausgaben entstehen
    • Ausgaben oder Haftungsansprüche, die sich aus körperlichen Behinderungen ergeben, die den Mitarbeiter:innen der Gastgeber:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gastgeber:innen entstanden sind
    • Sofern zwischen dem/der Gastgeber:in und einer anderen Person eine besondere Schadensersatzvereinbarung besteht, wird die Haftung von dieser Vereinbarung bestimmt.
    • Aufwendungen für Unfälle oder aufgrund einer Haftung wegen Abwasser oder Emissionen
    • Aufwendungen für Unfälle oder aufgrund einer Haftung, die sich aus der beruflichen Tätigkeit von Rechtsanwält:innen, eingetragenen ausländischen Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen, Designer:innen, Grundstücks- und Liegenschaftsermittler:innen, Gerichtsvollzieher:innen, Verwaltungsprüfer:innen, Tierärzt:inneen oder anderen ähnlichen Personen ergeben
    • Aufwendungen für Unfälle, die dem Besitz, der Verwendung oder der Verwaltung von Flugzeugen, Automobilen oder Schiffen oder Fahrzeugen außerhalb der Unterkunft zuzurechnen sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, mit Ausnahme von Schäden, die durch die Verwendung oder Verwaltung eines Automobils oder eines Schiffes oder eines Fahrzeugs außerhalb der Anlage entstehen, wenn das gegenständliche Automobil oder Schiff oder Fahrzeug außerhalb der Anlage als Unterkunft genutzt wird
    • Aufwendungen für Unfälle, die auf Bauarbeiten an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, zurückzuführen sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, beispielsweise Renovierungs-, Erweiterungs- und Abbrucharbeiten, sofern der/die Gastgeber:in nicht selbst an den entsprechenden Arbeiten mitwirkt
    • Aufwendungen für Unfälle oder Haftungsansprüche, die sich aus der Zerstörung einer Unterkunft ergeben, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, wenn die Ursache in einem Erdbeben, Eruptionen, Überschwemmungen, Tsunamis oder ähnlichen Naturereignissen liegt, sofern der Schaden nicht durch Feuer verursacht wurde
    • usw.

  • Krieg, Gewaltanwendung durch einen ausländischen Staat, Revolution, Putsch, Bürgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere ähnliche Vorfälle oder Unruhen
  • Schäden, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafür ursächlichen Unfall zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
  • Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten der Gastgeber:innen verursacht wurden
  • Ausgaben im Zusammenhang mit oder eine Haftung gegenüber Verwandten, die bei den Gastgeber:innen leben, außer in Fällen, in denen der/die Gastgeber:in für notwendige Zahlungen an die gegenständlichen Verwandten für Schäden an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut wurde, haftet oder ihm/ihr diesbezüglich Ausgaben entstehen
  • Ausgaben oder Haftungsansprüche, die sich aus körperlichen Behinderungen ergeben, die den Mitarbeiter:innen der Gastgeber:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gastgeber:innen entstanden sind
  • Sofern zwischen dem/der Gastgeber:in und einer anderen Person eine besondere Schadensersatzvereinbarung besteht, wird die Haftung von dieser Vereinbarung bestimmt.
  • Aufwendungen für Unfälle oder aufgrund einer Haftung wegen Abwasser oder Emissionen
  • Aufwendungen für Unfälle oder aufgrund einer Haftung, die sich aus der beruflichen Tätigkeit von Rechtsanwält:innen, eingetragenen ausländischen Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen, Designer:innen, Grundstücks- und Liegenschaftsermittler:innen, Gerichtsvollzieher:innen, Verwaltungsprüfer:innen, Tierärzt:inneen oder anderen ähnlichen Personen ergeben
  • Aufwendungen für Unfälle, die dem Besitz, der Verwendung oder der Verwaltung von Flugzeugen, Automobilen oder Schiffen oder Fahrzeugen außerhalb der Unterkunft zuzurechnen sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, mit Ausnahme von Schäden, die durch die Verwendung oder Verwaltung eines Automobils oder eines Schiffes oder eines Fahrzeugs außerhalb der Anlage entstehen, wenn das gegenständliche Automobil oder Schiff oder Fahrzeug außerhalb der Anlage als Unterkunft genutzt wird
  • Aufwendungen für Unfälle, die auf Bauarbeiten an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, zurückzuführen sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, beispielsweise Renovierungs-, Erweiterungs- und Abbrucharbeiten, sofern der/die Gastgeber:in nicht selbst an den entsprechenden Arbeiten mitwirkt
  • Aufwendungen für Unfälle oder Haftungsansprüche, die sich aus der Zerstörung einer Unterkunft ergeben, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, wenn die Ursache in einem Erdbeben, Eruptionen, Überschwemmungen, Tsunamis oder ähnlichen Naturereignissen liegt, sofern der Schaden nicht durch Feuer verursacht wurde
  • usw.
  • Forderungen im Rahmen der Versicherung

    Forderungen im Rahmen der Versicherung

    Unfallmeldung


    Wenn dem/der Gastgeber:in eine Verletzung oder ein Sachschaden durch den Gast oder Dritte auffällt, hat er/sie Airbnb hierüber unverzüglich zu benachrichtigen, da dieser Fall möglicherweise vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn der/die Gastgeber:in Kenntnis von Schäden am Eigentum erlangt, das sich im Besitz des Gastgebers / der Gastgeberin befindet oder von ihm/ihr verwaltet wird, ist Airbnb hierüber ebenfalls zu benachrichtigen, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Gast eine Einigung über den Vorfall erreicht wird. Möglicherweise ist der Fall durch die Versicherung abgedeckt.

    Aufforderung zur Zustellung des Versicherungsscheins


    Diese Übersicht über das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan enthält nicht alle Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice. Um eine Kopie der Versicherungspolice anzufordern, kontaktieren Sie bitte Aon Japan Ltd. und geben dabei die Daten Ihres Airbnb-Kontos an.

    [Zeichnendes Versicherungsunternehmen]


    Sompo Japan Insurance Inc.