Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan
Schutz für jede:n Gastgeber:in. Für jede inserierte Unterkunft. Bei jeder Buchung.
Was fällt unter den Versicherungsschutz?
Das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan deckt unter Umständen Sachschäden bis zu einer Höhe von 100.000.000 Yen ab, die sich während des Aufenthalts eines Gastes ereignen und Eigentum oder Unterkünfte betreffen, die sich im Besitz des Gastgebers oder der Gastgeberin befinden. Der Versicherungsschutz greift möglicherweise auch dann, wenn dem Gastgeber oder der Gastgeberin Haftungspflichten oder Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden von Gästen oder Dritten entstehen.
Folgende Schadensfälle werden vom Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan unter Umständen abgedeckt:
- Fälle, in denen die Unterkunft, die sich im Eigentum des Gastgebers oder der Gastgeberin befindet, aufgrund des Aufenthalts des Gastes beschädigt wird
- Fälle, in denen der Gastgeber oder die Gastgeberin für Personenschäden des Gastes oder Dritter haftbar gemacht wird
- Fälle, in denen die Gastgeberin oder der Gastgeber für Sachschäden des Gastes oder Dritter haftbar gemacht wird
- Abdeckung von Ausgaben in Fällen, in denen der Gastgeberin oder dem Gastgeber bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden des Gastes oder Dritter entstehen
- Ausgaben für die Wiederherstellung von Eigentum, das verschmutzt wurde oder einer Geruchsentfernung bedarf
Folgendes ist nicht durch das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan abgedeckt:
- Bargeld und Wertpapiere des Gastgebers
- Schäden, die durch eine vorsätzliche Handlung des Gastgebers oder der Gastgeberin verursacht wurden
- Übliche Abnutzungserscheinungen
- Übliche Reinigungskosten
Der Versicherungsschutz ist auf Gastgeber:innen von Aufenthalten in Japan beschränkt. Damit der Versicherungsschutz Gültigkeit erlangt, müssen die Gastgeber:innen über eine entsprechende Lizenz verfügen oder anderweitig dazu berechtigt sein, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Homesharing-Unternehmen zu betreiben. Gastgeber:innen, die im Rahmen des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan eine Zahlung wünschen, erklären sich damit einverstanden, mit Airbnb und dem Versicherungsunternehmen zu kooperieren und Belege über die gemeldeten Schäden zur Verfügung zu stellen sowie in den seltenen Fällen, in denen dies erforderlich ist, entsprechende Überprüfungen zu ermöglichen.Zusammenfassungsseite zum Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan. Um eine Kopie der gesamten Versicherungspolice anzufordern, kontaktiere bitte Aon Japan Ltd. und gib dabei die Daten deines Airbnb-Kontos an.
Bestimmte Arten von Eigentum unterliegen ausschließlich einem begrenzten Schutz. Gastgeber:innen sollten Wertgegenstände sichern oder entfernen, wenn sie ihre Unterkunft vermieten, und den Abschluss einer eigenständigen Versicherung in Erwägung ziehen, die derartige Gegenstände abdeckt. Zahlungen im Rahmen des Versicherungsprogramms für Gastgeber:innen in Japan unterliegen bestimmten Bedingungen, Beschränkungen und Ausnahmen. Weitere Informationen erhältst du auf der So meldest du einen Schaden
Für Gastgeber:innen, die einen Schaden im Zusammenhang mit ihrem Privateigentum und/oder ihrer Unterkunft melden, deren Eigentümer: innen sie sind:
Für Gastgeber:innen, die einen Schaden im Zusammenhang mit
ihrem Privateigentum und/oder ihrer Unterkunft melden, deren Eigentümer:innen sie sind:1. Stelle Nachweise der Schäden zusammen
Dazu gehören zum Beispiel Fotos, Videos, Kostenvoranschläge und/oder Quittungen der entsprechenden Gegenstände.
2. Kontaktiere den Gast umgehend über das Mediations-Center
Wenn du aufgefordert wirst, einen Grund anzugeben, wähle bitte: „Beschädigte oder fehlende Gegenstände“. Der Gast erhält die Gelegenheit, darauf zu reagieren. Wenn der Gast nicht innerhalb von 72 Stunden antwortet, kannst du Airbnb um Hilfe bitten.