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Regeln
Gastgeber:in

So kannst du in deinem Inserat wichtige Dinge offenlegen

Achte darauf, dass in deinem Inserat genau angegeben ist, ob du Außenkameras, Aufnahmegeräte, Smart-Home-Geräte, Lärmüberwachungsgeräte oder Waffen besitzt.

Kameras, Aufnahmegeräte und Smart-Home-Geräte

  • Kameras und Aufnahmegeräte in Innenbereichen: Gastgeber:innen dürfen keine Kameras oder Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen, selbst wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht verbunden sind. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen, z. B. bei Unterkünften, in denen Kameras nach geltendem Recht vorgeschrieben sind. Versteckte Kameras sind strengstens verboten. Diese Regelung gilt auch für die Gemeinschaftsbereiche und gemeinsam genutzte Räume (z. B. ein Wohnzimmer) von Unterkünften mit Privatzimmern.
  • Kameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen: Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich einsetzen, wenn deren Standort offengelegt wird (zum Beispiel: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten.“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse.“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool.“ oder „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meines Gebäudes überwacht.“). Gastgeber:innen dürfen keine Kameras oder Aufnahmegeräte in Außenbereichen von Unterkünften installieren, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten – wie in einer abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
  • Smart-Home-Geräte: Gastgeber:innen dürfen ihre Unterkünfte mit Smart-Home-Geräten wie Fernsehern und sprachgesteuerten Assistenten ausstatten. Wir empfehlen, die Existenz dieser Geräte offenzulegen, dazu besteht aber keine Verpflichtung. Wir raten Gastgeber:innen außerdem, ihren Gästen mitzuteilen, wie sie diese Geräte ausschalten können.

Lärmüberwachungsgeräte

  • Lärmüberwachungsgeräte: Gastgeber:innen dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Innenbereich ihrer Unterkünfte einsetzen, wenn sie ihre Existenz offenlegen und die Geräte sich nicht in einem Badezimmer, Schlafzimmer oder Schlafbereich befinden.

Erfahre mehr über unsere Regeln für Kameras, Aufnahmegeräte, Lärmüberwachungsgeräte und Smart-Home-Geräte.

Waffen

  • Alle in einer Unterkunft vorhandenen Waffen müssen sachgemäß aufbewahrt und gesichert sein.
  • Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der zum Abfeuern eines Projektils verwendet werden kann. Dazu gehören unter anderem normale Schusswaffen, Luftgewehre, Mittel zur Selbstverteidigung oder Abschreckung wie Taser oder Pfefferspray, Munition jeglicher Art sowie Attrappen von Schusswaffen.
  • Wenn eine Waffe sichtbar aufbewahrt wird oder von Gästen entdeckt werden kann, müssen Gastgeber:innen in den Angaben zur Sicherheit und zur Unterkunft sowie in den Hausregeln auf die Existenz der Waffe hinweisen.
  • Gäste müssen zudem auf alle gesicherten Waffen, die sie bei sich haben werden, vor einer Buchung hinweisen und Zustimmung einholen, indem sie die Nachrichtenfunktion nutzen.

Erfahre mehr über unsere Regeln zum Thema Waffen.

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