Gastgeber:innen dürfen keine Gebühren im Zusammenhang mit Buchungen auf Airbnb außerhalb unserer Plattform einziehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns genehmigt.
In begrenzten Fällen erlaubt Airbnb ausgewählten Gastgeber:innen, die eine Software zur Immobilienverwaltung nutzen, bestimmte obligatorische Gebühren über eine Zahlungsart außerhalb von Airbnb einzuziehen – solange sie beim Bezahlvorgang in der Preisaufschlüsselung des Inserats aufgeführt sind. Beispiele sind Gebühren für sonstige Leistungen (einschließlich der Kosten für Ausstattung wie Pool, Fitnessstudio oder WLAN), Versorgungsgebühren und Gebühren für Eigenheimverbände.
Außerdem dürfen Hotels optionale Gebühren abseits der Airbnb-Plattform einziehen, wenn dies im Rahmen ihrer normalen Geschäftspraktiken erfolgt (z. B. für Parkplätze). Andere Gastgeber:innen müssen Zahlungen für optionale Gebühren über das Mediations-Center einziehen.
An Standorten, an denen Airbnb keine Steuern erhebt oder an denen Gastgeber:innen gesetzlich verpflichtet sind, diese direkt von den Gästen einzuziehen, dürfen Gastgeber:innen die ausgewiesenen Steuern außerhalb der Airbnb-Plattform erheben.
Die meisten Gastgeber:innen dürfen keine Kaution verlangen. Für Schäden oder Unfälle, die während eines Aufenthalts auftreten, bietet Airbnb mit AirCover für Gastgeber:innen einen Rundum-Schutz.
In den wenigen Fällen, bei denen Kautionen außerhalb der Airbnb-Plattform erhoben werden dürfen, müssen Gastgeber:innen diese Gebühr im entsprechenden Feld im Inserat angeben.
Im Rahmen ihrer Standardverfahren dürfen Hotels beim Check-in auch eine Kaution in Form einer Kreditkarte oder einer Barhinterlegung verlangen, um die Kosten für mögliche Zusatzleistungen zu decken. Dies muss jedoch in der Inseratsbeschreibung angegeben werden.